Honorar & Leistungsbeschreibung
Unsere Leistungen werden auf Grundlage eines transparenten und klar strukturierten Honorarsystems erbracht. Im Rahmen eines Unterstützungs- und Begleitprozesses stehen dem Auftraggeber die nachfolgenden Vergütungsmodelle zur Verfügung.
1. Standardhonorar
1.1 Standardleistungen
- Erstgespräch (30 Minuten): kostenfrei
- Einzelstunde (Beratung): 65,00 € netto je Zeitstunde
- Fallanalyse und strukturierte Aktenauswertung: 130,00 € netto
Bei Vertragsbeginn wird eine einmalige Unkostenpauschale in Höhe von 100,00 € netto für administrativen und organisatorischen Aufwand erhoben. Diese wird mit späteren Rechnungen verrechnet.
1.2 Außentermine (persönliche Begleitung)
- Stundensatz: 40,00 € netto pro Stunde (jede angefangene Stunde gilt als volle Stunde)
- Anfahrtskosten: Bei Außenterminen mit einer Entfernung von mehr als 30 km (einfache Strecke) wird eine pauschale Kostenbeteiligung in Höhe von 35,00 € netto je Termin berechnet.
2. Alternative Erfolgsvergütung (nur bei schriftlicher Vereinbarung)
2.1 Anwendungsbereich
Die alternative Erfolgsvergütung kommt ausschließlich bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien zur Anwendung. Sie ersetzt das Standardhonorar vollständig.
2.2 Vergütungsstruktur
Für die laufende Leistungserbringung wird kein fortlaufendes Stundenhonorar berechnet.
Unabhängig hiervon wird bei Vertragsbeginn eine einmalige Unkostenpauschale in Höhe von 100,00 € netto für administrativen und organisatorischen Aufwand fällig. Diese Unkostenpauschale ist nicht erfolgsabhängig.
2.3 Erfolgshonorar
Im Erfolgsfall beträgt das Honorar 10 % der im Rahmen der Angelegenheit erzielten oder wirtschaftlich erreichten Verbesserung.
Ein Erfolgsfall liegt vor, sobald eine verbindliche schriftliche Entscheidung oder Einigung über die Angelegenheit erzielt wurde.
3. Kostenerstattung (Auslagen)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Leistungserbringer die tatsächlich entstandenen, notwendigen und nachweisbaren Auslagen gesondert zu erstatten.
Hierzu zählen insbesondere Fahrt- und Reisekosten, Porto- und Versandkosten, behördliche Gebühren sowie Kosten für amtliche Unterlagen oder externe Dienstleistungen, sofern diese zuvor abgestimmt wurden.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage entsprechender Belege in einer separaten Kostenaufstellung.
4. Zusatzleistungen (nur nach gesonderter Vereinbarung)
Optionale Leistungen, insbesondere Notfallinterventionen, kurzfristige Begleitungen sowie strukturierte Sachverhaltsdarstellungen oder organisatorische Ausarbeitungen zur Vorlage bei Behörden oder Dritten, werden ausschließlich nach vorheriger Absprache und schriftlicher Vergütungsvereinbarung erbracht.
5. Allgemeine Abrechnungs- und Steuerregelungen
Bei Beauftragung im Rahmen des Standardhonorars wird ein Akonto in Höhe von 100,00 € netto fällig, welches mit späteren Leistungsabrechnungen verrechnet wird.
Alle genannten Preise verstehen sich als Nettobeträge.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.